Norm
ABGB §810Rechtssatz
Die den erbserklärten Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses wird nur durch die rechtskräftige Anordnung der Nachlassabsonderung hinfällig. Die bloße Sicherstellung eines privilegierten Legats berührt hingegen die den Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0008227Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013