RS OGH 1978/10/16 Bkd25/78

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Veröffentlicht am 16.10.1978
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die Erklärung eines Rechtsanwalts gegenüber der Gattin eines Kollegen, daß er gegen ihn die Anzeige bei der Kammer erstatten werde, damit diesem die Berufsberechtigung entzogen wird, bildet eine schwerwiegende Drohung, die geeignet ist, die Gattin eines Standeskollegen in begründete Furcht und Unruhe zu versetzten. (Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes).

Entscheidungstexte

  • Bkd 25/78
    Entscheidungstext OGH 16.10.1978 Bkd 25/78
    Veröff: AnwBl 1979,415

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055401

Dokumentnummer

JJR_19781016_OGH0002_000BKD00025_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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