Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die Erklärung eines Rechtsanwalts gegenüber der Gattin eines Kollegen, daß er gegen ihn die Anzeige bei der Kammer erstatten werde, damit diesem die Berufsberechtigung entzogen wird, bildet eine schwerwiegende Drohung, die geeignet ist, die Gattin eines Standeskollegen in begründete Furcht und Unruhe zu versetzten. (Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055401Dokumentnummer
JJR_19781016_OGH0002_000BKD00025_7800000_001