Norm
DHG §7Rechtssatz
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist eine Aufrechnung - abgesehen von sonstigen Hindernissen (zB § 293 Abs 3 EO) - zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055187Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009