Norm
StPO §345 Z6Rechtssatz
Bei Prüfung einer Verfahrensrüge, daß eine tatsächlich gestellte Schuldfrage nicht indiziert war, kommt es nicht darauf an, ob eine andere, nicht gestellte Schuldfrage gerechtfertigt gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100845Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018