RS OGH 1978/10/19 7Ob671/78, 1Ob174/99s, 1Ob29/01y, 6Ob24/10p

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Norm

ABGB §871 CII

Rechtssatz

Ob dem Vertragspartner der dem anderen Teil unterlaufene Irrtum auffallen musste, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016211

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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