Norm
ABGB §148 Abs2 BRechtssatz
Wenn das Wohl des Kindes den persönlichen Kontakt mit den Großeltern wünschenswert erscheinen lässt, muss auch von den Eltern verlangt werden, dass sie eine Atmosphäre schaffen, die einen solchen Kontakt ermöglicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2014