Norm
ABGB §148 BRechtssatz
Das Verkehrsrecht der Großeltern zu ihrem Enkelkind ist ein schwächeres als das der Eltern zu ihrem Kind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.12.2019