Norm
ABGB §367 ARechtssatz
Erwerb vom Nichtberechtigten mit Zustimmung des Berechtigten ist jedenfalls wirksam und verschafft dem Erwerber ohne Rücksicht auf dessen guten Glauben Eigentum. Der Eigentumserwerb beruht dabei allein darauf, daß das bisher vom Verkäufer vorbehaltene Eigentum jetzt mit dessen Einwilligung auf den Erwerber übertragen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010874Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0040OB00551_7800000_001