RS OGH 1978/10/24 4Ob388/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1978
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Norm

UWG §28

Rechtssatz

Unzulässiges Ausnützen der Spiellust des Publikums, wenn ein Teil der Teilnahmebedingungen während einer erheblichen Zeit so veröffentlicht wird, daß Interessenten am Werbespiel verleitet werden, während dieser Zeit die Zeitung ohne Prüfung der Angebote von Mitbewerbern und ohne Rücksicht auf das Interesse der Zeitung an sich deswegen zu kaufen, um diese Bedingungen erfahren zu können.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 388/78
    Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 388/78
    Veröff: ÖBl 1980,84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079705

Dokumentnummer

JJR_19781024_OGH0002_0040OB00388_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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