RS OGH 1978/10/24 4Ob91/78, 4Ob98/92, 6Ob103/07a, 6Ob71/10z, 4Ob120/11t, 6Ob21/13a

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Veröffentlicht am 24.10.1978
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Norm

ABGB §16

Rechtssatz

Das Recht auf Achtung der Geheimsphäre umfasst sowohl den Schutz gegen das Eindringen in die Geheimsphäre einer Person als auch den Schutz gegen die Veröffentlichung von rechtmäßig erlangten Geheimnissen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0008986

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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