- 10 Os 150/78
Veröff: SSt 49/55
- 11 Os 169/78
nur: Ein Zeuge darf auf seinen Geisteszustand nur mit seiner Zustimmung untersucht werden. (T1); Beisatz: Körperliche, psychiatrische und psychologische Untersuchung nur mit Zustimmung. (T2)
- 10 Os 30/79
Ähnlich; Veröff: SSt 50/20
- 10 Os 71/79
- 13 Os 21/80
Entscheidungstext OGH 22.05.1980 13 Os 21/80
nur T1
- 11 Os 125/80
Entscheidungstext OGH 13.08.1980 11 Os 125/80
Ähnlich
- 13 Os 50/81
Entscheidungstext OGH 09.04.1981 13 Os 50/81
Vgl auch; nur T1
- 13 Os 70/81
Entscheidungstext OGH 08.10.1981 13 Os 70/81
nur T1
- 13 Os 67/82
nur T1
- 10 Os 3/82
Vgl auch; Veröff: EvBl 1983/18 S 51
- 13 Os 119/82
nur T1
- 10 Os 99/83
- 9 Os 144/83
- 10 Os 47/84
Entscheidungstext OGH 13.03.1984 10 Os 47/84
nur T1
- 13 Os 194/83
Entscheidungstext OGH 16.02.1984 13 Os 194/83
nur T1; Beisatz: Minderjährige Zeugen nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (eventuell eines Kollisionskurators:
§ 271 ABGB). (T3)
- 12 Os 21/84
Vgl auch; nur T1
- 13 Os 121/84
Entscheidungstext OGH 23.08.1984 13 Os 121/84
nur T1
- 12 Os 149/84
Vgl auch
- 13 Os 171/84
nur T1
- 11 Os 152/84
nur T1; Beisatz: Die Abweisung eines darauf abzielenden relevanten Beweisantrages begründet Nichtigkeit nach
§ 281 Abs 1 Z 4 StPO unabhängig davon, ob der Zeuge im weiteren Verfahren seiner diesbezüglichen Untersuchung zustimmen wird oder nicht. (T4)
- 10 Os 94/85
nur T1
- 10 Os 159/85
nur T1
- 9 Os 144/86
- 12 Os 15/87
Vgl auch; nur T1; Beis wie T3; Veröff: SSt 58/36
- 13 Os 68/88
nur T1
- 13 Os 124/88
nur T1; Beis wie T3
- 13 Os 162/88
nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Selbst wenn dieser dem Individualrechtsschutz des Zeugen dienende Grundsatz mißachtet worden wäre, könnte der Umstand, daß ein derartiges Gutachten - sachlich begründet - eingeholt und verwertet wurde, keinen den Angeklagten belastenden Verfahrensmangel darstellen (SSt 31/58). (T5)
- 15 Os 8/89
Beis wie T3
- 12 Os 37/89
nur T1
- 12 Os 80/90
nur T1; Beisatz: Nur mit seiner bzw seines gesetzlichen Vertreters ausdrücklicher Zustimmung. (T6)
- 13 Os 155/90
Entscheidungstext OGH 30.01.1991 13 Os 155/90
nur T1; Beisatz: Weil sich die Zeugenpflicht nur auf das Erscheinen vor Gericht und auf das Ablegen des Zeugnisses erstreckt. (T7)
- 12 Os 1/92
Vgl auch; Beisatz: Erhebliche Bedenken gegen die allgemeine Wahrnehmungsfähigkeit oder Wiedergabefähigkeit des Zeugen rechtfertigen allein die Beiziehung eines Psychiaters. (T8)
- 14 Os 21/93
Entscheidungstext OGH 02.03.1993 14 Os 21/93
nur T1
- 15 Os 151/92
Vgl auch; Beis wie T3
- 15 Os 49/93
nur T1; Beis wie T3
- 13 Os 189/93
nur T1
- 11 Os 189/93
- 13 Os 156/93
Entscheidungstext OGH 16.03.1994 13 Os 156/93
nur T1; Beis wie T3
- 11 Os 2/97
nur T1
- 13 Os 85/97
Entscheidungstext OGH 09.07.1997 13 Os 85/97
nur T1
- 11 Os 157/98
Vgl auch; Beisatz: Nur dann, wenn objektive Momente seine Fähigkeit, Wahrnehmungen zu machen und diese gedächtnisgetreu wiederzugeben, in Frage stellten. Solche Zweifel müssen ganz erheblich sein und somit ihrem Gewicht und ihrer Art nach den in
§ 11 StGB erfaßten Geistesstörungen gleichkommen. (T9)
- 13 Os 138/99
Beis wie T9
- 12 Os 14/00
Vgl auch; Beisatz: Bietet die Aktenlage keinerlei konkrete Bedenken gegen die Aussageehrlichkeit des (hier zum Zeitpunkt der letzten Tathandlungen bereits sechzehnjährigen) Unzuchtsopfers, ist dessen - keineswegs generell, sondern nur in besonders gelagerten Ausnahmsfällen gerechtfertigte-psychiatrische Untersuchung nicht zulässig. (T10)
- 14 Os 51/02
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Begutachtung durch kinderpsychologischen Sachverständigen. (T11)
- 13 Os 63/02
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 13 Os 85/02
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 13 Os 65/02
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 13 Os 150/02
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 12 Os 13/03
Vgl auch; Beisatz: Ein darauf abzielender Beweisantrag hat die Bereitschaft des Zeugen darzulegen, sich einer Befundaufnahme zu unterziehen. (T12)
- 15 Os 79/03
Auch; nur T1
- 11 Os 80/03
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2 nur: Psychologische Untersuchung nur mit Zustimmung. (T13)
- 14 Os 84/03
Auch; Beis wie T12
- 13 Os 129/03
Vgl auch; Beis wie T12
- 15 Os 45/05i
Vgl; Beisatz: Ein Zeuge ist nicht verpflichtet, sich einer körperlichen Untersuchung zu unterziehen oder sonst an einer Befundaufnahme mitzuwirken. (T14)
- 13 Os 87/21z
Vgl; Beis wie T3
- 12 Os 14/22h
Vgl; Beis wie T3