Norm
HVG §24 Abs1Rechtssatz
Schadenersatzansprüche des Handelsvertreters bei unberechtigter vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses kommen nur für den Zeitraum in Betracht, der zwischen dieser vorzeitigen Lösung und dem Zeitpunkt liegt, in dem das Vertragsverhältnis rite durch Kündigung im Sinne des § 19 Abs 2 HVG beendet werden konnte, wenn dieses auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062465Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009