Norm
HVertrG 1993 §12Rechtssatz
Die bloße Schlechterfüllung von Aufträgen oder die bloße Verweigerung der Ausführung von Aufträgen durch den Geschäftsherrn kann Ansprüche des Handelsvertreters nach § 10 Abs 1 HVG nicht begründen (RSpr 1929/201).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063354Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009