RS OGH 1978/10/25 1Ob719/78, 1Ob2028/96h

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Veröffentlicht am 25.10.1978
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Norm

GmbHG §82

Rechtssatz

1) § 82 Abs 1 GmbHG ist zwingendes Recht.

2) Eine Gewinnbezugsgarantie, also die Verpflichtung der Gesellschaft zur Ausschüttung von Gewinn ohne Rücksicht darauf, ob ein solcher bilanzmäßig ausgewiesen ist, widerstreitet § 82 Abs 1 GmbHG und ist daher ohne rechtliche Wirkung; darauf, ob durch die Gewinnzahlung auch das Stammkapital verringert wird, kommt es nach österreichischem Recht nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0060403

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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