Norm
GmbHG §82Rechtssatz
1) § 82 Abs 1 GmbHG ist zwingendes Recht.
2) Eine Gewinnbezugsgarantie, also die Verpflichtung der Gesellschaft zur Ausschüttung von Gewinn ohne Rücksicht darauf, ob ein solcher bilanzmäßig ausgewiesen ist, widerstreitet § 82 Abs 1 GmbHG und ist daher ohne rechtliche Wirkung; darauf, ob durch die Gewinnzahlung auch das Stammkapital verringert wird, kommt es nach österreichischem Recht nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0060403Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2016