- 8 Ob 183/78
Entscheidungstext OGH 25.10.1978 8 Ob 183/78
Veröff: ZVR 1979/304 S 366
- 8 Ob 115/79
Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 115/79
Beisatz: Miete eines Ersatzfahrzeuges. (T1)
Veröff: ZVR 1980/153 S 154
- 2 Ob 155/82
Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 155/82
Beisatz: T1
- 8 Ob 553/82
Entscheidungstext OGH 27.10.1983 8 Ob 553/82
nur: Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die - objektiv beurteilt - von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung des eigenen Vermögens hintanzuhalten. (T2)
- 2 Ob 606/86
nur T2
- 8 Ob 78/86
Auch
- 6 Ob 549/86
Beisatz: Muss der Geschädigte zunächst aus Zeitdruck ein ungünstiges Deckungsanbot annehmen, ist er verhalten (hier: Geschäftsraummiete) später marktkonforme Deckung zu suchen. (T3)
- 1 Ob 578/88
nur T2; vgl Beis wie T3
- 2 Ob 81/88
nur T2
- 1 Ob 704/89
nur T2; Veröff: SZ 62/185 = JBl 1990,587 = RdW 1990,342
- 1 Ob 17/90
nur T2
- 1 Ob 20/90
nur T2
- 2 Ob 81/90
Veröff: ZVR 1991/92 S 241
- 2 Ob 74/90
- 2 Ob 22/92
Entscheidungstext OGH 01.07.1992 2 Ob 22/92
- 1 Ob 601/92
Auch
- 2 Ob 71/94
nur T2
- 1 Ob 2192/96a
Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2192/96a
nur T2; nur: Und dies der Geschädigte bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen und dieser Einsicht nach hätte handeln können. (T4)
Veröff: SZ 69/148
- 1 Ob 55/95
nur T4; Veröff: SZ 69/145
- 2 Ob 221/97g
nur T2; nur T4; Beisatz: Hier: Unterlassen von ausreichenden Trocknungsmaßnahmen. (T5)
- 6 Ob 116/98x
- 1 Ob 9/00f
Auch; Beisatz: Maßgebend ist, ob der Geschädigte jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Teilnehmer in seiner Lage angewandt hätte, um eine Schädigung nach Möglichkeit abzuwenden. (T6)
- 2 Ob 288/00t
nur: Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, und die von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären. (T7)
Beis wie T6
- 2 Ob 296/00v
- 3 Ob 188/99i
nur T7; Beisatz: Hier: Im Rahmen der den Werkbesteller treffenden Schadenverhinderungspflicht/Schadenminderungspflicht ist er verhalten, sein Wahlrecht zwischen der Wandlung und der Preisminderung nicht zum laufenden Nachteil des Werkunternehmers zu gestalten. (T8)
- 6 Ob 2/03t
- 8 Ob 85/06t
nur T7; Beisatz: Maßgebend ist, ob der Geschädigte jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Teilnehmer in seiner Lage angewandt hätte, um eine Schädigung nach Möglichkeit abzuwenden. (T9)
- 2 Ob 3/07s
nur T2
- 6 Ob 31/08i
Vgl; Beisatz: Der Geschädigte ist nicht zu Verfahrensschritten verpflichtet, die mit einem bedeutenden Kostenrisiko verbunden sind oder geringe Aussicht auf Erfolg haben. (T10)
- 2 Ob 158/07k
Auch; nur T2; Veröff: SZ 2008/91
- 2 Ob 249/08v
nur T2
- 9 Ob 26/09b
nur: Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen gesetzt hat, die geeignet waren, den Schaden zu vergrößern und von einem verständigen Durchschnittsmenschen nicht gesetzt worden wären. (T11)
- 1 Ob 192/09f
nur T2
- 8 ObA 66/09b
Auch
- 2 Ob 135/10g
nur T2; Veröff: SZ 2011/45
- 2 Ob 219/10k
Vgl; Beisatz: Zustimmung zu einer objektiv zumutbaren Heilbehandlung. (T12)
Bem: Zum 2. Rechtsgang siehe 2 Ob 148/15a. (T12a)
Veröff: SZ 2011/76
- 2 Ob 144/11g
nur T2; Auch Beis wie T12
- 2 Ob 74/12i
Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 74/12i
Auch; nur T2; Veröff: SZ 2013/42
- 6 Ob 62/13f
Entscheidungstext OGH 30.09.2013 6 Ob 62/13f
Auch; Veröff: SZ 2013/88
- 4 Ob 21/14p
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 4 Ob 21/14p
nur T2
- 1 Ob 144/14d
Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 144/14d
Auch; nur T11
- 9 Ob 83/15v
Entscheidungstext OGH 25.02.2016 9 Ob 83/15v
Auch; nur T2
- 2 Ob 148/15a
Entscheidungstext OGH 31.08.2016 2 Ob 148/15a
nur T2; Beisatz: Hier: Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen. (T13)
Bem: Zweiter Rechtsgang zu
2 Ob 219/10k. (T14)
Veröff: SZ 2016/85
- 1 Ob 118/16h
Entscheidungstext OGH 18.10.2016 1 Ob 118/16h
nur T2; Beis wie T6; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Zur Verkaufsobliegenheit des geschädigten Anlegers. (15)
- 10 Ob 5/17h
Entscheidungstext OGH 21.02.2017 10 Ob 5/17h
Auch; nur T2
- 4 Ob 52/18b
Auch
- 4 Ob 24/18k
Entscheidungstext OGH 25.09.2018 4 Ob 24/18k
Auch
- 7 Ob 187/18b
Auch
- 2 Ob 40/19z
nur T2
- 3 Ob 126/19d
nur T7
- 2 Ob 177/20y
- 9 Ob 13/22k
Vgl; nur T2