Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Der Rechtsanwalt, der sich in einer von ihm formulierten "Honorarvereinbarung - Zahlungsverpflichtung" den Verzicht auf die Einrede des Irrtums und der Verletzung über die Hälfte des gemeinen Wertes zusichern läßt, begeht das Disziplinarvergehen der Verletzung des Ansehens des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055910Dokumentnummer
JJR_19781030_OGH0002_000BKD00033_7600000_003