RS OGH 1978/11/7 5Ob611/78, 6Ob212/10k

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Veröffentlicht am 07.11.1978
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Norm

GmbHG §16
GmbHG §41

Rechtssatz

Bestimmt der Gesellschaftsvertrag allgemein, dass die Abberufung von Geschäftsführern der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen bedarf, reicht auch bei Vorliegen wichtiger Gründe für eine solche Abberufung die gesetzliche einfache Mehrheit nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0059511

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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