Norm
EO §389 VBRechtssatz
Die Vernehmung der gefährdeten Partei allein ist zur Bescheinigung ihres Anspruches zulässig, wenn sich die des Gegners nicht sofort im Sinne des § 274 ZPO ausführen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005320Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013