Norm
MG §19 Abs3 A1Rechtssatz
Bei der Vermietung der Eigentumswohnung macht der Wohnungseigentümer von seinem ausschließlichen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht über die Eigentumswohnung Gebrauch und stellt insoweit die Gesamtheit der Miteigentümer dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0068931Dokumentnummer
JJR_19781108_OGH0002_0080OB00554_7800000_002