Norm
ZPO §395Rechtssatz
Ein Anerkenntnisurteil ist auch auf Grund eines gegen strafgesetzliche Bestimmungen oder ein gesetzliches Verbot verstoßendes Anerkenntnisses zu fällen, soweit hiemit nicht eine ihrer Art nach unzulässige oder unklagbare Rechtsfolge erzielt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040891Dokumentnummer
JJR_19781109_OGH0002_0070OB00720_7800000_003