RS OGH 1978/11/14 11Os166/78

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Veröffentlicht am 14.11.1978
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Norm

StGB §92 Abs2

Rechtssatz

Auch eine einmalige (kurzfristige) Pflichtverletzung kann "gröblich" sein, wenngleich in der Regel erst eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende (wiederkehrende) Vernachlässigung dem Erfordernis der "Gröblichkeit" genügen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093140

Dokumentnummer

JJR_19781114_OGH0002_0110OS00166_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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