Norm
ABGB §932 VRechtssatz
Hat der Verkäufer dem Verbesserungsbegehren des Käufers wegen solcher Mängel, deren Behebung keinen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordert, nicht entsprochen, so kann der Käufer der Kaufpreisklage des Verkäufers die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages entgegensetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018744Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018