RS OGH 1978/11/23 7Ob688/78, 3Ob540/79, 1Ob651/81, 5Ob637/82, 3Ob525/83, 4Ob44/14w, 10Ob65/17g

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Veröffentlicht am 23.11.1978
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Norm

ABGB §932 V
ABGB §1052 B1

Rechtssatz

Hat der Verkäufer dem Verbesserungsbegehren des Käufers wegen solcher Mängel, deren Behebung keinen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordert, nicht entsprochen, so kann der Käufer der Kaufpreisklage des Verkäufers die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages entgegensetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018744

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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