Norm
ZPO §534 Abs2 Z4Rechtssatz
Ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft, ist nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0044639Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017