Norm
HGB §150Rechtssatz
Eine im Prozeß abgegebene Erklärung ist nur dann eine Erklärung der Liquidationsgesellschaft wenn sie von allen Liquidatoren gleichlautend abgegeben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035123Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020