RS OGH 1978/11/23 7Ob734/78, 3Ob51/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1978
beobachten
merken

Norm

HGB §150
ZPO §1 Ae3

Rechtssatz

Eine im Prozeß abgegebene Erklärung ist nur dann eine Erklärung der Liquidationsgesellschaft wenn sie von allen Liquidatoren gleichlautend abgegeben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035123

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten