RS OGH 1978/11/23 13Os131/78, 14Os118/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1978
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Norm

StPO §310 Abs1
StPO §345 Abs3

Rechtssatz

Kein für den Beschwerdeführer nachteiliger Einfluß, wenn eine Frage nicht verlesen wurde, die ihn nicht betroffen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100398

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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