Norm
StPO §310 Abs1Rechtssatz
Kein für den Beschwerdeführer nachteiliger Einfluß, wenn eine Frage nicht verlesen wurde, die ihn nicht betroffen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100398Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022