Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Die Anbringung einer festen, das Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn verhindernden Einrichtung im Baustellenbereich ist vom Straßenerhalter nicht zu verlangen. Es ist vielmehr ausreichend, dem Straßenbenützer Gefahrenstellen rechtzeitig anzuzeigen. (Hier: Aufstellung einer Warnbake und Spanne rotweisser Markierungsbänder).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030612Dokumentnummer
JJR_19781123_OGH0002_0020OB00179_7800000_001