Norm
PatG 1970 §8Rechtssatz
Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung entsteht nicht erst mit dem Zeitpunkt des Beginns des Patentschutzes, sondern vielmehr mit der Inanspruchnahme der (patentfähigen) Erfindung durch den Arbeitgeber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0071310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017