Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Der auf die (geschmuggelte) Ware entfallende Abgabenbetrag ist auch dann nach den hiefür maßgeblichen Vorschriften des Abgabenrechts zu ermitteln, wenn das Strafgericht dafür selbständig als Vorfrage zu entscheiden hat. (T1) Veröff: SZ 53/27
Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Die in § 184 BAO statuierte Schätzung stellt grundsätzlich ein zur Wahrheitsfindung (auch) im gerichtlichen Strafverfahren taugliches Beweismittel dar. (T2)