Norm
StPO §5 ARechtssatz
Aus dem Vorhandensein verschiedener Staatsfunktionen, dem Wesen und Zweck der Kompetenzverteilung ergibt sich implicite der Grundsatz der Anerkennung der gegenteiligen Vollzugsakte. (Gerichte und Verwaltungsbehörden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096127Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008