RS OGH 1978/11/30 12Os149/78, 11Os34/81, 9Os50/81, 11Os111/82, 13Os96/84, 9Os104/84, 11Os102/91, 13O

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Veröffentlicht am 30.11.1978
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit kommt es nicht darauf an, ob die auf wiederkehrende Einnahmen zielende innere Tendenz des Täters auf Geldzuwendungen oder auf die Verschaffung zur unmittelbaren Befriedigung von Lebensbedürfnissen dienender Sachwerte, wie Kost und Quartier, gerichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092011

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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