Norm
WEG 1975 §14 Abs1 Z8Rechtssatz
Für die Ausübung des Individualrechts nach § 15 Abs 1 Z 7 WEG - Aufkündigung eines Abstellplatzes - genügt es, daß der einzelne Miteigentümer das Begehren auf Entscheidung der Mehrheit vergeblich an den Verwalter herangetragen hat, dessen Aufgabe es ist, die übrigen Miteigentümer zu verständigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083197Dokumentnummer
JJR_19781205_OGH0002_0050OB00028_7800000_001