RS OGH 1978/12/5 5Ob28/78

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Veröffentlicht am 05.12.1978
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Norm

WEG 1975 §14 Abs1 Z8
WEG 1975 §14 Abs2 Z8
WEG 1975 §15 Abs1 Z7

Rechtssatz

Für die Ausübung des Individualrechts nach § 15 Abs 1 Z 7 WEG - Aufkündigung eines Abstellplatzes - genügt es, daß der einzelne Miteigentümer das Begehren auf Entscheidung der Mehrheit vergeblich an den Verwalter herangetragen hat, dessen Aufgabe es ist, die übrigen Miteigentümer zu verständigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083197

Dokumentnummer

JJR_19781205_OGH0002_0050OB00028_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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