RS OGH 1978/12/6 1Ob756/78, 1Ob507/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1978
beobachten
merken

Norm

BStG §21 Abs3

Rechtssatz

Eine Entschädigung nach § 21 Abs 3 BStG ist nur dann zuzuerkennen, wenn der Eigentümer überhaupt eine Anlage zu errichten (oder eine vorhandene zu ändern) beabsichtigt und die Bewilligung dann versagt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053799

Dokumentnummer

JJR_19781206_OGH0002_0010OB00756_7800000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten