Norm
StGB §5 Abs1 BRechtssatz
Die bloße Erkennbarkeit einer Sachverhaltsverwirklichung, die einem gesetzlichen Tatbild entspricht, reicht zur Annahme eines Handelns mit - auch im bedingten - Vorsatz nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089023Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021