Norm
VersVG §156 Abs3Rechtssatz
Bei der Abgeltung vermehrter Bedürfnisse für die Zukunft im Rahmen der Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG (Rentenschaden im "technischen" Sinn) entscheidet der Zeitpunkt zu dem bei objektiver Betrachtung festgestellt werden kann, daß eine Konsolidierung der Schadensfolgen eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080820Dokumentnummer
JJR_19781214_OGH0002_0070OB00071_7800000_006