RS OGH 1978/12/15 1Ob712/78

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Veröffentlicht am 15.12.1978
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Norm

WEG 1948 §4
WEG 1975 §2 Abs2
WEG 1975 §23 Abs1

Rechtssatz

Dem von der Schriftform ausgenommenen Erwerb bestehenden Wohnungseigentums ist der Fall gleichzustellen, daß ausnahmsweise der spätere Erwerb eines jedenfalls zum Wohnungseigentum bestimmten Liegenschaftsanteiles samt dem dann bereits begründeten Wohnungseigentum eingeräumt wird. (offen gelassen wurde das Verhältnis zwischen § 2 Abs 2 und § 23 Abs 1 WEG 1975 Ergänzung zu 3 Ob 78,79/74).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 712/78
    Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob 712/78
    Veröff: MietSlg 30554

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082831

Dokumentnummer

JJR_19781215_OGH0002_0010OB00712_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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