RS OGH 1979/1/9 9Os125/78, 12Os37/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1979
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Norm

StGB §15 B3
StGB §156

Rechtssatz

Der Auftrag an einen Dritten, eine in die Konkursmasse gehörende Forderung einzutreiben und sie dem Gläubiger zu entziehen, verbunden mit der Übergabe von Rechnungen und Prozeßvollmacht, begründet bereits strafbaren Versuch.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 125/78
    Entscheidungstext OGH 09.01.1979 9 Os 125/78
    Veröff: SSt 50/2
  • 12 Os 37/04
    Entscheidungstext OGH 10.03.2005 12 Os 37/04
    Vgl; Beisatz: Auch die Auftragserteilung an einen Rechtsanwalt, die Forderung zu betreiben, sowie die zu diesem Zweck geführten Gespräche mit dem Schuldner und seinem Rechtsvertreter sind als deliktsspezifische Ausführungshandlungen anzusehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090463

Dokumentnummer

JJR_19790109_OGH0002_0090OS00125_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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