Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Der Auftrag an einen Dritten, eine in die Konkursmasse gehörende Forderung einzutreiben und sie dem Gläubiger zu entziehen, verbunden mit der Übergabe von Rechnungen und Prozeßvollmacht, begründet bereits strafbaren Versuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090463Dokumentnummer
JJR_19790109_OGH0002_0090OS00125_7800000_004