RS OGH 1979/1/9 9Os125/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1979
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Norm

StGB §15 D
StGB §156

Rechtssatz

Tritt der Kridatar eine zur Konkursmaße gehörende Forderung unter Benützung eines Geschäftspapiers, in dem sein Name nur als Teil eines Firmennamens aufscheint, ab, liegt darin keine absolut untaugliche Deliktshandlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090068

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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