Norm
StGB §15 DRechtssatz
Tritt der Kridatar eine zur Konkursmaße gehörende Forderung unter Benützung eines Geschäftspapiers, in dem sein Name nur als Teil eines Firmennamens aufscheint, ab, liegt darin keine absolut untaugliche Deliktshandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090068Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2022