Norm
EGZPO ArtXLII IDaRechtssatz
Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck. Das gilt auch für die Frage, ob die Vorlage der Rechnungsbelege dazu gehört, worüber jedoch bereits im Prozess abzusprechen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2018