RS OGH 1979/1/10 3Ob191/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1979
beobachten
merken

Norm

EO §78
ZPO §528 C1

Rechtssatz

Die Zwangsverwaltung ist ein von der Fahrnispfändung und Pfandrechtsvormerkung selbst dann verschiedenes und selbständiges Exekutionsmittel, wenn sie dieselben Liegenschaften und Liegenschaftsanteile wie die Pfandrechtsvormerkung betrifft. Der Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung stellt einen von den übrigen Sicherungsanträgen der betreibenden Gläubigerin deutlich verschiedenen und abgesondert entscheidbaren Gegenstand dar, da jeder dieser Anträge ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 191/78
    Entscheidungstext OGH 10.01.1979 3 Ob 191/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002280

Dokumentnummer

JJR_19790110_OGH0002_0030OB00191_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten