Norm
StGB §146 FRechtssatz
Die selbständige Strafbarkeit nach § 223 Abs 2 (§ 224) StGB bleibt - auch wenn es sich um Vorbereitungsschritte zum Urkundenbetrug handelt - jedenfalls solange erhalten, als der Betrug nicht wenigstens versucht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094520Dokumentnummer
JJR_19790110_OGH0002_0100OS00182_7800000_001