RS OGH 1979/1/10 10Os182/78, 14Os122/87, 14Os75/91

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Veröffentlicht am 10.01.1979
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Norm

StGB §146 F
StGB §223

Rechtssatz

Die selbständige Strafbarkeit nach § 223 Abs 2 (§ 224) StGB bleibt - auch wenn es sich um Vorbereitungsschritte zum Urkundenbetrug handelt - jedenfalls solange erhalten, als der Betrug nicht wenigstens versucht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094520

Dokumentnummer

JJR_19790110_OGH0002_0100OS00182_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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