- 1 Ob 772/78
Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 772/78
- 1 Ob 659/79
Entscheidungstext OGH 13.07.1979 1 Ob 659/79
Beisatz: Auch Prozessfähigkeit. (T1)
- 3 Ob 570/82
Entscheidungstext OGH 14.07.1982 3 Ob 570/82
- 7 Ob 534/85
nur: Bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines nicht entmündigten Geistesschwachen oder Geisteskranken ist entscheidend, ob er in der Lage ist, die Tragweite des konkreten Rechtsgeschäftes zu beurteilen. (T2)
Beisatz: Wenn ein Geisteszustand vorliegt, der nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sachwalterschaftsgesetzes eine zumindest beschränkte Entmündigung gerechtfertigt hätte bzw nach dem Inkrafttreten des Sachwalterschaftsgesetzes der Fall gegeben ist, dass eine Person an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, so dass sie alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen vermag. (T3)
- 6 Ob 580/85
Auch
- 1 Ob 679/85
nur T2; Veröff: NZ 1987,14
- 7 Ob 517/86
nur T2
- 8 Ob 629/86
Auch
- 6 Ob 703/87
nur T2; Beisatz: Die fehlende Einsicht in die Tragweite des Geschäftes muss sich dabei entweder aus der Natur des geschlossenen Vertrages oder aus sonstigen besonderen Umständen ergeben. (T4)
Veröff: NZ 1989,38
- 7 Ob 692/87
Auch; nur T2; Beisatz hier: Eine Person ist insoweit prozessfähig, als die selbständig eine gültige Verpflichtung eingehen kann; dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie Wesen und Tragweite des konkreten Rechtsgeschäftes erkennen kann. (T5)
- 6 Ob 518/88
nur T2; Beis wie T4
- 1 Ob 574/88
nur T2; Beis wie T4
- 3 Ob 535/89
nur: Bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines nicht entmündigten Geistesschwachen oder Geisteskranken ist entscheidend, ob er in der Lage ist, die Tragweite des konkreten Rechtsgeschäftes zu beurteilen, seine Wünsche und Vorstellungen zu erwägen und zu formulieren. (T6)
Beis wie T3; Beis wie T4
- 2 Ob 585/89
- 3 Ob 601/89
nur T2; Veröff: SZ 63/35 = JBl 1991,444
- 1 Ob 572/90
- 1 Ob 621/91
Vgl auch; nur T2; Beisatz: Auch eine durch Geisteskrankheit oder Geistesschwäche bedingte vollkommene Unfähigkeit, die Tragweite eines bestimmten Geschäftes einzusehen, reicht aus um dessen Ungültigkeit zu bejahen. (T7)
- 5 Ob 1531/93
Entscheidungstext OGH 27.04.1993 5 Ob 1531/93
auch; Beisatz: Nur der ist (voll) geschäftsfähig, der die Tragweite und Auswirkungen seines Handelns abschätzen und dieser Einsicht gemäß disponieren kann. (T8)
- 3 Ob 562/95
nur T2; Veröff: SZ 68/161
- 2 Ob 146/00k
Auch; Beis wie T8
- 8 Ob 165/00y
Vgl auch; Beis wie T7
- 8 Ob 144/01m
Beis wie T7
- 6 Ob 280/01x
Auch; Beis wie T7
- 5 Ob 278/02x
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Mobiltelefonanschlusses zu einem monatlichen Grundentgelt und variablen Verbindungsentgelten; es wurden auch Mehrwertdienste im Erotikbereich in größerem Umfang in Anspruch genommen. (T9)
- 7 Ob 248/08h
Vgl; Veröff: SZ 2009/75
- 8 Ob 102/12a
Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 Ob 102/12a
Auch; Beisatz: Hier: Intellektuelle Minderbegabung, die die Einsichtsfähigkeit und Willensbildung einschränkte. (T10)
- 6 Ob 44/13h
Entscheidungstext OGH 28.08.2013 6 Ob 44/13h
nur T6; Beisatz: Für eine partielle Geschäftsunfähigkeit kommt es somit darauf an, ob der Beklagte bei der festgestellten Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in der Lage war, die Tragweite und die Auswirkungen des konkreten Rechtsgeschäfts abzuschätzen und dieser Einsicht gemäß zu disponieren. (T11)
- 9 Ob 45/15f
Entscheidungstext OGH 29.07.2015 9 Ob 45/15f
Vgl auch; Beisatz: Geschäftsunfähigkeit ist nicht nur bei völliger Unfähigkeit zur Willensbildung gegeben; es reicht vielmehr aus, wenn eine durch Geisteskrankheit oder Geistesschwäche behinderte Person zur Willensbildung unfähig ist oder die Tragweite des konkreten Geschäfts nicht richtig abschätzen kann. (T12)
- 10 Ob 52/16v
Entscheidungstext OGH 11.11.2016 10 Ob 52/16v
Auch; nur T2
- 9 Ob 91/16x
Entscheidungstext OGH 26.01.2017 9 Ob 91/16x
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T11; Beis wie T12
- 2 Ob 50/17t
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 2 Ob 50/17t
Vgl auch
- 7 Ob 27/17x
Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 27/17x
Auch; nur T2
- 2 Ob 38/17b
Auch; Beis wie T8; Veröff: SZ 2017/117
- 4 Ob 28/19z
Vgl; Beis wie T11; Beisatz: Die bloße Diagnose von Spielsucht führt nicht schon automatisch zur Geschäftsunfähigkeit. (T13)
- 2 Ob 91/20a
nur Beis wie T8; Beisatz: Hier. Konkrete Feststellungen notwendig. (T14)
- 5 Ob 63/21g
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T8; Beis wie T12