Rechtssatz
Verspätete Ablegung der Reifeprüfung schließt Eignung für ein Universitätsstudium noch nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047716Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013