RS OGH 1979/1/11 13Os160/78

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Veröffentlicht am 11.01.1979
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Norm

StGB §19 Abs2

Rechtssatz

Eine monatliche "Barentnahme" eines Selbständigen aus seinem Betrieb, die nicht von wirtschaftlichen Notwendigkeiten bestimmt und unter den wirtschaftlichen Möglichkeiten, ja sogar unter den Zinsen des Vermögens liegt, kann nicht Maßstab für die Höhe des Tagessatzes sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090249

Dokumentnummer

JJR_19790111_OGH0002_0130OS00160_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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