Norm
StGB §19 Abs2Rechtssatz
Eine monatliche "Barentnahme" eines Selbständigen aus seinem Betrieb, die nicht von wirtschaftlichen Notwendigkeiten bestimmt und unter den wirtschaftlichen Möglichkeiten, ja sogar unter den Zinsen des Vermögens liegt, kann nicht Maßstab für die Höhe des Tagessatzes sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090249Dokumentnummer
JJR_19790111_OGH0002_0130OS00160_7800000_001