Norm
ABGB §148 Abs1 ARechtssatz
Bei der Besuchsrechtsregelung ist das Wohl des Kindes von ausschlaggebender Bedeutung und die Interessen der besuchsberechtigten Elternteile haben sich ihm unterzuordnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0048062Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.02.2022