Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Die Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf ein der Gattin ausgesetztes Vermächtnis durch den Ehegatten gehört nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb im Rahmen der ihm gemäß § 1238 ABGB zur Aufhebung dieser Bestimmung durch das EheRÄndG, BGBl Nr 280/1978, anvertraut gewesenen Verwaltung des freien Vermögens der Frau.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033331Dokumentnummer
JJR_19790117_OGH0002_0060OB00734_7800000_002