- 1 Ob 694/78
Entscheidungstext OGH 19.01.1979 1 Ob 694/78
- 3 Ob 613/78
Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 613/78
- 4 Ob 402/79
Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 402/79
Beisatz: Generalsekretär des Austria Ski Pools. (T1)
- 1 Ob 564/80
Entscheidungstext OGH 09.07.1980 1 Ob 564/80
Veröff: HS 10218
- 7 Ob 608/80
Entscheidungstext OGH 13.11.1980 7 Ob 608/80
Vgl
- 7 Ob 620/80
Vgl; Veröff: SZ 53/152 = GesRZ 1981,100 = JBl 1982,93
- 5 Ob 731/80
Entscheidungstext OGH 17.02.1981 5 Ob 731/80
- 6 Ob 772/80
Entscheidungstext OGH 25.02.1981 6 Ob 772/80
Vgl auch
- 6 Ob 542/81
Entscheidungstext OGH 25.02.1981 6 Ob 542/81
Auch; Beisatz: Wer ein Kraftfahrzeug verleiht oder vermietet, setzt damit allein noch kein Verhalten, das ein gutgläubiger Dritter als Ausdruck einer erteilten Bevollmächtigung zu Reparaturarbeiten am überlassenen Fahrzeug zugrunde legen darf. (T2)
Veröff: ZVR 1983/82 S 122
- 3 Ob 665/80
Entscheidungstext OGH 11.03.1981 3 Ob 665/80
Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 613/78
- 5 Ob 37/81
Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 37/81
Auch; Veröff: MietSlg 33490 = MietSlg 33498(25)
- 1 Ob 576/83
Entscheidungstext OGH 27.04.1983 1 Ob 576/83
- 7 Ob 610/83
Entscheidungstext OGH 26.05.1983 7 Ob 610/83
- 1 Ob 693/84
Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 693/84
- 4 Ob 108/84
Entscheidungstext OGH 26.11.1985 4 Ob 108/84
Auch; Beisatz: Mit einer bloßen Bevollmächtigung zur Gewerbeanmeldung wird noch kein äußerer Tatbestand geschaffen, der zu der Annahme berechtigt hätte, der Vertreter sei auch zum Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge befugt. (T3)
- 8 Ob 45/85
Auch; Beisatz: Schaffung einer Mehrzahl von Umstände durch einen "Autobusunternehmer", die - mit Überlegung aller Umstände im Sinne des
§ 863 ABGB - geeignet waren, den begründeten Eindruck zu erwecken, dass der Autobuschauffeur befugt war, Personen als Fahrgäste des Unternehmers mitzunehmen (Gastarbeiterfahrt nach Jugoslawien mit dem Bus, den der Unternehmer dem Chauffeur zur Verfügung stellte); Zustandekommen eines Beförderungsvertrages. (T4)
Veröff: JBl 1986,447
- 1 Ob 547/86
Veröff: SZ 59/37 = JBl 1986,785 (Wilhelm)
- 14 ObA 53/87
Auch
- 8 Ob 1/88
Beisatz: Jemand, der zu erkennen gibt, er habe (früher) Vollmacht erteilt, muss deshalb die Vertretungsmacht gegen sich gelten lassen und kann sich nicht drauf berufen, dass er keine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat. (T5)
- 9 ObA 317/88
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz:
§ 48 ASGG (T6)
- 6 Ob 509/90
- 8 Ob 573/90
Beisatz: Das Vertrauen muss dabei seine Grundlage im Verhalten des Vollmachtgebers haben, der diesen äußeren Tatbestand schuf und die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht begründete. (T7)
Veröff: JBl 1991,517
- 7 Ob 26/90
Entscheidungstext OGH 22.11.1990 7 Ob 26/90
Auch; Beisatz: Auch wenn dem Geschäftsherrn das Bewusstsein der Abgabe dieser Willenserklärung gefehlt hat. (T8)
Veröff: VersRdSch 1991,385 = VerR 1992,214
- 8 Ob 1652/91
Entscheidungstext OGH 28.11.1991 8 Ob 1652/91
Beis wie T7
- 2 Ob 578/91
Entscheidungstext OGH 15.01.1992 2 Ob 578/91
Beis wie T7
- 9 ObA 266/93
Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 266/93
Beis wie T7
- 1 Ob 563/93
Auch
- 7 Ob 564/94
Auch; Beis wie T4
- 1 Ob 71/99v
Vgl auch
- 8 Ob 77/00g
Auch; Beisatz: Das Vorliegen einer Rechtsscheinhaftung ist immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. (T9)
- 6 Ob 316/00i
Beis wie T7; Beis ähnlich wie T9
- 5 Ob 81/01z
Vgl auch; Beisatz: Vertretungsmacht entsteht auch dadurch, das der Vertretene einen Tatbestand setzt, der beim gutgläubigen Dritten die begründete Annahme rechtfertigt, er habe dem für ihn Handelnden eine entsprechende Vollmacht erteilt. (T10)
- 1 Ob 49/01i
Veröff: SZ 74/177
- 7 Ob 246/02f
Beis ähnlich wie T7 nur: Das Vertrauen muss dabei seine Grundlage im Verhalten des Vollmachtgebers haben. (T11)
Beis wie T9
- 5 Ob 270/02w
Beis ähnlich wie T9
- 5 Ob 48/03z
Beis wie T7; Beis ähnlich wie T8
- 9 Ob 61/03s
Auch
- 10 Ob 33/03f
- 8 Ob 117/04w
Beis wie T7
- 3 Ob 268/06t
Vgl auch; Beisatz: § 1029 zweiter Satz ABGB gilt nach der Rechtsprechung auch für „Verwalter" von Betrieben und Betriebsteilen, daher auch den Leiter einer Spitalsabteilung. (T12)
- 1 Ob 161/08w
Auch; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Es ist erforderlich, dass der Anschein des Bestehens von Vertretungsmacht demjenigen auch in adäquater Weise zuzurechnen ist, für den der vermeintliche Vertreter gehandelt hat. (T13)
Beisatz: Die bloße Betrauung eines Vermittlungsmaklers mit der Suche nach Mietinteressenten ist kein ausreichender Zurechnungsgrund dafür, bei Dritten einen dem Vermieter zurechenbaren Anschein dahin zu erwecken, der Makler - oder ein von diesem beauftragter Rechtsanwalt - sei berechtigt, namens des Vermieters Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auch dann gelten sollen, wenn sie im schriftlichen Mietvertrag keinen Niederschlag finden. (T14)
- 8 Ob 11/09i
Beisatz: Die Regeln über die Anscheinsvollmacht kommen auch im Bereich des
§ 867 ABGB zur Anwendung. Fehlt einem Organ einer Gebietskörperschaft - etwa dem Bürgermeister einer Gemeinde - für eine von ihm vorgenommene Handlung die Vertretungsmacht, so ist sie der Gebietskörperschaft zwar nicht gemäß
§ 867 ABGB zuzurechnen: Der Dritte ist jedoch dann in seinem Vertrauen auf den äußeren Tatbestand schützenswert, wenn das tatsächlich kompetente Organ den Anschein geweckt hat, die Handlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt. (T15)
- 3 Ob 56/10x
Auch; Beis wie T7
- 2 Ob 108/10m
Vgl auch; Beis wie T9
- 9 ObA 5/11t
Vgl; Beis wie T9
- 2 Ob 197/10z
Beis wie T9; Auch Beis wie T7
- 5 Ob 219/10g
Vgl; Beis ähnlich wie T7; Beis ähnlich wie T10
- 8 ObS 9/11y
Vgl auch; Beis wie T9
- 7 Ob 39/11b
Beis wie T7; Beis wie T9
- 2 Ob 176/10m
Vgl auch; Vgl Beis wie T14
- 8 ObS 16/11b
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 8 ObS 16/11b
Auch; Beis wie T7; Beis wie T9; Beis wie T11
- 9 ObA 6/11i
Beis wie T11
- 8 ObA 71/11s
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 ObA 71/11s
Auch; Beis wie T7
- 1 Ob 70/11t
- 4 Ob 199/11k
Entscheidungstext OGH 17.01.2012 4 Ob 199/11k
Beis wie T7; Beis wie T10; Beisatz: Die Betrauung eines Rechtsanwalts mit der Führung von Vertragsverhandlungen begründet für sich allein noch nicht den Anschein einer Vollmacht auch zum Vertragsabschluss. (T16)
- 9 Ob 18/12f
Entscheidungstext OGH 29.05.2012 9 Ob 18/12f
Beis wie T9; Beis wie T11
- 8 Ob 93/12b
Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 Ob 93/12b
Beis wie T9
- 8 Ob 45/14x
Entscheidungstext OGH 26.05.2014 8 Ob 45/14x
Auch; Beisatz: Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen. Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. (T17)
Beisatz: Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen. (T18)
- 9 ObA 4/15a
Entscheidungstext OGH 25.02.2015 9 ObA 4/15a
Beis wie T9
- 4 Ob 194/15f
Entscheidungstext OGH 15.12.2015 4 Ob 194/15f
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Anscheinsbote. (T19)
- 8 ObS 7/15k
Entscheidungstext OGH 29.10.2015 8 ObS 7/15k
Auch
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