Norm
StGB §302Rechtssatz
Schädigungsobjekt des § 302 StGB kann nicht das allgemeine Recht des Staates gegenüber dem Beamten auf pflichtgemäße Berufsausübung sein, sondern - neben dem Vermögensrecht - nur ein konkretes Recht des Staates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2014