RS OGH 1979/1/26 8Ob573/78

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Veröffentlicht am 26.01.1979
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Norm

KO §116

Rechtssatz

Hat der Gläubigerausschuß in Unkenntnis der tatsächlich vereinbarten Bestimmungen des Kaufvertrages einen solchen mit abweichenden Inhalt genehmigt, so hindert ihn diese Tatsache nicht den tatsächlich abgeschlossenen Vertrag mit rückwirkender Kraft zu genehmigen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 573/78
    Entscheidungstext OGH 26.01.1979 8 Ob 573/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0065178

Dokumentnummer

JJR_19790126_OGH0002_0080OB00573_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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