RS OGH 1979/1/30 9Os177/78

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Veröffentlicht am 30.01.1979
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Norm

StGB §9 Abs2

Rechtssatz

Vorwerfbarkeit des Rechtsirrtums im bezug auf § 207 bzw § 209 StGB, wenn nach Abschluß des Reifungsprozesses nicht aus dem Gefühl unmoralisch zu handeln, entstandene Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Verhaltens im Rahmen des Zumutbaren beseitigt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089484

Dokumentnummer

JJR_19790130_OGH0002_0090OS00177_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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