Norm
EO §145Rechtssatz
Gegen die Erteilung des Zuschlages kann Widerspruch nicht deshalb erhoben werden, weil das Edikt die im § 562 Geo vorgeschriebenen näheren Angaben (zB den Hinweis, daß die Liegenschaft für einen bestimmten Gewerbebetrieb eingerichtet ist, bei landwirtschaftlichen Betrieben über die Größe der Stallungen, bei städtischen Liegenschaften über die Verwertungsart) nicht enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002819Dokumentnummer
JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_002